AGBs
Ferienwohnung Eyrich Lindau
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) über die Überlassung von Gästezimmern und Appartements, sowie für alle weiteren damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen.
Der Gastaufnahmevertrag (Mietvertrag) ist abgeschlossen, sobald das Zimmer/ der Raum bestellt oder zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
1. Werden Appartementbuchungen vor Anreise storniert, so gilt § 552 BGB. Danach sind für nicht mehr anderweitig zu vergebende Zimmer die unter Punkt 3. angegebenen Stornierungskosten zu bezahlen. Dasselbe gilt für die Reservierung von anderen Räumlichkeiten. Die Darlegungs- und Beweislast für eine anderweitige Vermietung trägt der Auftraggeber.
2. Falls der Auftraggeber nicht gleichzeitig Veranstalter bzw. Gast ist, haftet er dem Anbieter (Vermieter) gegenüber mit dem Veranstalter als Gesamtschuldner.
3. Stornierungskosten
bis 4 Wochen: keine Stornokosten
bis 2 Wochen vor Buchungstermin: 50 € Stornogebühr
unter 2 Wochen: 100 € Stornogebühr
4. Für Beschädigungen oder Verlust von Einrichtungsgegenständen oder Inventar, die während der Einmietung durch den Gast eingetreten sind, haftet der Gast oder Auftraggeber. Für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen übernimmt der Anbieter keine Haftung. Sollen diese gegebenenfalls versichert werden, hat der Gast die Versicherung selbst zu besorgen.
5. Sollten Störungen oder Defekte an den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten oder sonstigen Einrichtungen auftreten, so wird der Anbieter unverzüglich für Abhilfe sorgen. Eine Zurückbehaltung oder Minderung der Zahlung kann hieraus nicht abgeleitet werden. Soweit das Anbieter für den Gast technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Gastes. Der Gast haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtung und stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.
6. Für den Fall, dass ein Gast den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Gästehauses zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt bleibt der Rücktritt vom Vertrag vorbehalten. Das Geltendmachen jeglicher Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter ist dabei ausgeschlossen.
7. Die Rechnung für die Unterkunft sowie andere in Anspruch genommene Leistungen sind am Anreisetag in bar zu begleichen oder im Voraus durch Überweisung. Nur in gesonderten und vorab vereinbahrten Fällen kann innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug auf ein entsprechendes Konto bezahlt werden. Aufrechnungen des Gastes mit Ansprüchen jeglicher Art sind unzulässig, desgleichen Zurückbehaltung von Zahlungen an und wegen solcher Ansprüche. Die Abtretung einer Forderung gegen uns ist ausgeschlossen. Bei den Rechnungspreisen wird die gesetzliche Mehrwertsteuer gesondert ausgewiesen, eine Erhöhung dieser nach Vertragsabschluß geht zu Lasten des Auftraggebers.
8. Für Wertsachen besteht keine Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen gemäß §§ 701,§§ 702 BGB.
9. Am Anreisetag stehen die Räumlichkeiten ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Am Tage der Abreise sind die Räumlichkeiten bis spätestens 10.00 Uhr freizugeben. Eine eventuelle noch offene Abreise muss am jeweiligen Tag bis spätestens 9.00 bekannt gegeben sein.
10. Höhere Gewalt oder andere vom Gästehaus nicht zu vertretende Umstände, die eine Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, entbinden den Anbieter von jeglicher Vertragspflicht.
11. Erfüllungsort für beide Seiten und Gerichtsstand ist Lindau/Bodensee. Mit Unterzeichnung der Vereinbarung/verbindlichen Rückbestätigung o.ähnlichem erkennen Sie gleichzeitig unsere Geschäftsbedingungen an.
12. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmungen gilt eine ihr möglichst nahe kommende gültige Bestimmung. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden müssen schriftlich festgelegt werden. Sämtliche vorhergehenden AGB`s verlieren hiermit ihre Gültigkeit.
Stand: 01.07.2017
Der Gastaufnahmevertrag (Mietvertrag) ist abgeschlossen, sobald das Zimmer/ der Raum bestellt oder zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
1. Werden Appartementbuchungen vor Anreise storniert, so gilt § 552 BGB. Danach sind für nicht mehr anderweitig zu vergebende Zimmer die unter Punkt 3. angegebenen Stornierungskosten zu bezahlen. Dasselbe gilt für die Reservierung von anderen Räumlichkeiten. Die Darlegungs- und Beweislast für eine anderweitige Vermietung trägt der Auftraggeber.
2. Falls der Auftraggeber nicht gleichzeitig Veranstalter bzw. Gast ist, haftet er dem Anbieter (Vermieter) gegenüber mit dem Veranstalter als Gesamtschuldner.
3. Stornierungskosten
bis 4 Wochen: keine Stornokosten
bis 2 Wochen vor Buchungstermin: 50 € Stornogebühr
unter 2 Wochen: 100 € Stornogebühr
4. Für Beschädigungen oder Verlust von Einrichtungsgegenständen oder Inventar, die während der Einmietung durch den Gast eingetreten sind, haftet der Gast oder Auftraggeber. Für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen übernimmt der Anbieter keine Haftung. Sollen diese gegebenenfalls versichert werden, hat der Gast die Versicherung selbst zu besorgen.
5. Sollten Störungen oder Defekte an den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten oder sonstigen Einrichtungen auftreten, so wird der Anbieter unverzüglich für Abhilfe sorgen. Eine Zurückbehaltung oder Minderung der Zahlung kann hieraus nicht abgeleitet werden. Soweit das Anbieter für den Gast technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Gastes. Der Gast haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtung und stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.
6. Für den Fall, dass ein Gast den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Gästehauses zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt bleibt der Rücktritt vom Vertrag vorbehalten. Das Geltendmachen jeglicher Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter ist dabei ausgeschlossen.
7. Die Rechnung für die Unterkunft sowie andere in Anspruch genommene Leistungen sind am Anreisetag in bar zu begleichen oder im Voraus durch Überweisung. Nur in gesonderten und vorab vereinbahrten Fällen kann innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug auf ein entsprechendes Konto bezahlt werden. Aufrechnungen des Gastes mit Ansprüchen jeglicher Art sind unzulässig, desgleichen Zurückbehaltung von Zahlungen an und wegen solcher Ansprüche. Die Abtretung einer Forderung gegen uns ist ausgeschlossen. Bei den Rechnungspreisen wird die gesetzliche Mehrwertsteuer gesondert ausgewiesen, eine Erhöhung dieser nach Vertragsabschluß geht zu Lasten des Auftraggebers.
8. Für Wertsachen besteht keine Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen gemäß §§ 701,§§ 702 BGB.
9. Am Anreisetag stehen die Räumlichkeiten ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Am Tage der Abreise sind die Räumlichkeiten bis spätestens 10.00 Uhr freizugeben. Eine eventuelle noch offene Abreise muss am jeweiligen Tag bis spätestens 9.00 bekannt gegeben sein.
10. Höhere Gewalt oder andere vom Gästehaus nicht zu vertretende Umstände, die eine Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, entbinden den Anbieter von jeglicher Vertragspflicht.
11. Erfüllungsort für beide Seiten und Gerichtsstand ist Lindau/Bodensee. Mit Unterzeichnung der Vereinbarung/verbindlichen Rückbestätigung o.ähnlichem erkennen Sie gleichzeitig unsere Geschäftsbedingungen an.
12. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmungen gilt eine ihr möglichst nahe kommende gültige Bestimmung. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden müssen schriftlich festgelegt werden. Sämtliche vorhergehenden AGB`s verlieren hiermit ihre Gültigkeit.
Stand: 01.07.2017